Wenn Brandschutzeinrichtungen außer Betrieb genommen werden, erhöht dieses das Potential eines gravierenden Schadens beträchtlich. Das Programm zur Meldung von Außerbetriebnahmen der Zurich umfasst auch einen Leitfaden für den Umgang bei Unterbrechungen von Brandschutzeinrichtungen. Das Dokument kann über den folgenden Link herunter geladen werden:
Melden von Außerbetriebnahmen/Wiederinbetriebnahmen
Die Zurich sollte vor einer geplanten Außerbetriebnahme informiert werden. Bei außerordentlichen Ereignissen sollten Sie die Zurich so schnell wie möglich informieren. Nach der Wiederinbetriebnahme sollten Sie die Zurich über die Wiederinbetriebnahme informieren. |